Kosten

Die Vergütung wird individuell vereinbart, im Verhältnis zum Grad der Schwierigkeit der Sache und zum notwendigen Arbeitsaufwand, darunter auch mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Verrichtung der Arbeit im Ausland. Im Falle der Beratung im Bereich des Deutschen Rechts werden die Kosten gemäß RVG (d.h. deutschem Anwaltsvergütungsgesetz) berechnet. In begründeten Ausnahmefällen ist eine unentgeltliche Rechtsberatung möglich.

Besondere Ermäßigungen sind für diejenigen Kunden vorgesehen, die ihren Wohnsitz oder ihre Hauptniederlassung an folgenden Orten haben: Aarhus, Dänemark | Harrogate, Yorkshire, Großbritannien | Galway und Dublin, Irland | Passau und München sowie Bayern im Allgemeinen, Deutschland | Rom, Italien | Lizboa und Coimbra, Portugal | San Francisco, Kalifornien, USA | Prage, Tschechische Republik | Santiago de Compostella, Granda, Jaen, Madrid, Spanien | Salvador, Brasilien | Brasov, Rumänien | Uppsala, Schweden | Guayaquil, Ekwador | Tokio, Japan | Inseln Tristan da Cunha, Großbritannien | Osterinsel, Chile.

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