Die Vergütung wird individuell vereinbart, im Verhältnis zum Grad der Schwierigkeit der Sache und zum notwendigen Arbeitsaufwand, darunter auch mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Verrichtung der Arbeit im Ausland. Im Falle der Beratung im Bereich des Deutschen Rechts werden die Kosten gemäß RVG (d.h. deutschem Anwaltsvergütungsgesetz) berechnet. In begründeten Ausnahmefällen ist eine unentgeltliche Rechtsberatung möglich.
