Die Verfahrensdauer in Deutschland und in Polen – ein Vergleich und mögliche Alternativen

Die Verfahrensdauer in Deutschland und in Polen – ein Vergleich und mögliche Alternativen

Die Republik Polen und die Bundesrepublik Deutschland verbinden weitreichende Handelsbeziehungen – im Jahre 2015 machte das Investitionsvolumen deutscher Firmen in Polen mit 19,1% den größten Anteil an Fremdkapital aus. Des Weiteren spielen ein reger Austausch von Handelsgütern und Arbeitskraft und insbesondere die geografische, als auch kulturelle Nähe, eine entscheidende Rolle.

In diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass regelmäßig Rechtsstreitigkeiten mit Bezug zu beiden Nachbarländern entstehen.
Solche grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten führen nicht selten zur Anwendung etwa polnischen Rechts vor deutschen Gerichten, oder entsprechend deutschem Recht vor polnischen Gerichten. Dabei erweist sich die geografische Nähe oft als tückisch, da die Verfahrensdauer vor den Zivil- und Wirtschaftskammern der ordentlichen Gerichte oft vom jeweiligen Staat abhängt.
So gilt das polnische Gerichtssystem als langsam, während die viel gelobte deutsche Effizienz sich in der Regel auch auf die Gerichte zu übertragen scheint.

Folglich drängen sich die Fragen auf: wie verhält es sich tatsächlich mit der Verfahrenslänge in den jeweiligen Ländern und wie kann man überlangen Gerichtsverfahren gezielt beikommen?

Aus den jüngsten statistischen Erhebungen des polnischen Justizministeriums ergeht, dass in den Eingangsinstanzen des ersten Rechtszuges, die Bezirksgerichte (Sądy Rejonowe) im Schnitt etwa elf Monate bis zum Urteilsspruch benötigen. Die den polnischen Bezirksgerichten ähnlichen deutschen Amtsgerichte, benötigen hingegen etwas weniger als fünf Monate .
Vor deutschen Landgerichten werden Verfahren durchschnittlich zehn Monate lang geführt, während polnische Regionalgerichte (Sądy Okręgowe) hingegen nur etwas länger als acht Monate zur Urteilsfindung benötigen .

Somit lässt sich feststellen, dass die Verfahrensdauer auf beiden Seiten der Oder schwankt, und dadurch einen geschickten Umgang mit den sich bietenden Alternativen, zum oftmals überlangen und beschwerlichen Gang zu den Gerichten, unverzichtbar macht.
Die insbesondere auf grenzüberschreitende Streitfälle spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr Byczyk and Partners hält hierfür eine Reihe an zielgerichteten und erfolgsversprechenden Konzepten bereit.
So ist insbesondere im Vorfeld des geschäftlichen Kontaktes mit polnischen Unternehmen eine ausgiebige Analyse der Vertragsgestaltung zu empfehlen, da die Gepflogenheiten des polnischen Rechts- und Wirtschaftsverkehrs für einen deutschen Unternehmer auf den ersten Blick doch befremdlich erscheinen können.

Dr. Marcin Byczyk ist, aufgrund der wertvollen Erfahrung aus seiner anwaltlichen Praxis auf diesem Gebiet, in der Lage Ihnen durch einige einfache Hinweise, bereits im Vorfeld Ihres geschäftlichen Kontaktes, eine vorteilhafte Position gegenüber Ihrem polnischen Kontrahenten zu verschaffen.
Nichtsdestotrotz muss gelegentlich der Dynamik und der teilweisen Unübersichtlichkeit des Wirtschafts- und Handelsverkehrs Rechnung getragen werden – insbesondere in Zeiten der Wirtschaft 4.0. Sollten unvorhersehbare Komplikationen auftreten, können Verfahrensverzögerungen vor Gericht, durch unabhängige Schiedsverfahren und vorgerichtliche Mediation, vermieden werden.
Auch der Umgang mit Besonderheiten des polnischen Rechts, wie etwa das auf Grundlage von Art. 19 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 über das Recht der polnischen Gerichtsordnung, durch Anordnung des Justizministers, im polnischen Lublin eingerichtete, eGericht , gehört zum Standardrepertoire der von Dr. Marcin Byczyk gebotenen Beratung. Dies ist insbesondere hilfreich, da die deutsche Zivilgerichtsbarkeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), zwar ein ähnliches Verfahren kennt, dieses jedoch noch am Anfang seiner Anwendung steht und somit noch nicht gänzlich im Praxisalltag Einzug gehalten hat .

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung in Polen jedoch unausweichlich sein, kann man auf übliche Mittel, wie den Gerichtsvergleich, zurückgreifen.Besonders zu beachten ist jedoch, dass beim Einreichen einer Klage oder einer Klageerwiderung vor einem polnischen Gericht, sämtliche Beweise, Argumente sowie Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu benennen sind, um diese im folgenden Verfahren weiterhin nutzen zu können. Ansonsten kommt es unausweichlich dazu, dass z.B. wertvolle Beweise nicht genutzt werden können und in der Konsequenz der Prozess, obschon ein erheblicher Zeitaufwand geleistet wurde, verloren wird.

Der Fachterminus hierfür ist die „formelle Präklusion“, welche bei guter Beratung einfach zu vermeiden ist.
Entscheidend ist jedoch oftmals auch der Standort des jeweiligen Gerichts. So sind Gerichte welche in großen Städten belegen sind in der Regel am stärksten ausgelastet (insbesondere die Gerichte in Warschau).

Als angenehm und kostengünstig kann sich konsequenterweise auch die Wahl eines grenznahen Gerichtsstandes erweisen. Kommt dies in Frage, kann durch gute Beratung sehr viel Geld und vor allem Zeit gespart werden. Eine solche Beratung gewährleistet die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Byczyk and Partners – nicht zuletzt durch fortlaufend gesammelte Erfahrung im Rahmen deutsch-polnischer Rechtsstreitigkeiten.

Autor:
Georg Nikokiris
(Rechtsreferendar)

 

Referenzen:

[1] Nachzulesen auf: https://ccifp.pl/wp-content/uploads/2017/03/The-impact-of-Foreign-Direct-Investment-17.02..pdf

[1] Nachzulesen auf: https://berlin.msz.gov.pl/de/bilaterale_zusammenarbeit/wirtschaft3/deutsch_polnische_investitions__und_handelsbeziehung_2017;jsessionid=FDD5A7D9B78495F3C3B90E14C13807EA.cmsap1p

[1] Nachzulesen auf: http://doku.iab.de/forum/2015/Forum2_2015_Bogai_Wiethoelter.pdf

[1] Nachzulesen auf: https://isws.ms.gov.pl/pl/baza-statystyczna/publikacje/

[1] Nachzulesen auf: https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Justizstatistik/Geschaeftsentwicklung_Gerichte_Staatsanwaltschaften.pdf?__blob=publicationFile&v=13

[1] Nachzulesen auf: Fn. 4 u. 5 eben da.

[1] Nachzulesen auf: https://www.e-sad.gov.pl/Subpage.aspx?page_id=36

[1] Nachzulesen auf: https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-start-online-sicherheit-anwaelte-anmeldung/

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