Übermäßige Unterhaltsforderungen von ausländischen Eltern

Übermäßige Unterhaltsforderungen von ausländischen Eltern

Angesichts der Tatsache, dass Mobilität in Europa ständig zunimmt, gibt es immer mehr gemischte, insbesondere Deutsch-Polnische Ehen, Patchwork-Familien, Konkubinaten und Lebenspartnerschaften. Aus vielen dieser Ehen gehen Kinder hervor. Leider erweist sich eine solche Beziehung nicht immer als stabil und dauerhaft.

Sobald es zur Trennung kommt, tauchen zahlreiche faktische, emotionale und rechtliche Probleme auf. Sehr häufig wiederholt sich dasselbe Szenario: ein Elternteil, in meisten Fällen die Mutter, kehrt mit dem Kind /den Kindern nach Polen zurück und fordert von dem im Ausland, etwa in Deutschland oder in der Schweiz, gebliebenen Elternteil Unterhaltszahlungen zugunsten des noch minderjährigen Kindes. Die deutschsprachigen Elternteile sind bereit und willig zu zahlen, möchten sich aber an die Sätze der Düsseldorfer Tabelle halten. Dies reicht aber dem polnischen Elternteil nicht und es wird die Klage beim polnischen Gericht, am Wohnsitz des unterhaltsberechtigten Kindes, erhoben. Davon erfährt der andere Elternteil häufig erst dann, wenn ihm die Klage zugestellt wird, mit der Aufforderung, binnen 14 oder 30 Tagen Stellungnahme zur Klage zu beziehen.

Traurigerweise geht es hier nicht nur ums Geld. Sehr häufig wird der Kontakt zum Kind vollkommen oder weitgehend beschränkt, die deutsche Sprache wird dem Kind nicht beigebracht, die Ferien in der Bundesrepublik Deutschland werden nicht erlaubt. Dies geschieht wegen eines starken Rachegefühls und wird sehr weit getrieben – unabhängig davon, dass ein solcher Kampf dem minderjährigen Kind sehr schadet. Manchmal wird der Kontakt gar von höheren Unterhaltszahlungen abhängig abgemacht, was einer Nötigung gleichsteht.

Wie kann man hier vorgehen? Wie kann sich davor schützen? Welche Fehler müssen vermieden werden?

Wenn Sie durch eine solche Situation betroffen wurden, lassen Sie sich durch Emotionen nicht leiten. Das heißt etwa, nicht der Gegenpartei schreiben, dass man mehr Geld leisten würde, wenn man mehr Kontakt mit dem Kind bekommt ich könnte eventuell mehr am Geld leisten solange ich den regelmäßigen Kontakt zu meinem Kind haben werde. Dieses Angebot – auf der menschlichen Ebene vollkommen verständlich – erweist sich als grober Fehler, welcher anschließend durch die Gegenpartei im Gerichtsprozess zu Ihrem Nachteil ausgenutzt werden kann. Sie sind ein Elternteil, Sie haben ein verfassungsrechtliches Recht darauf Ihr Kind zu treffen und es großzuziehen, sind ja sogar dazu verpflichtet. Ebenso die Unterhaltszahlungen zu leisten. Wenn das eine an das andere angeknüpft wird, dann erscheinen Sie eben als jemand, der erpresst und der schlecht ist. Solche Verhandlungen sollten Sie – wenn schon – nur mündlich und mit äußersten Vorsichtigkeit führen. Sie können es viel besser und diplomatischer darstellen, indem Sie sagen, ich möchte einen komplexen Vergleich abschließen, welche die Regelung aller Sachen mit dem Kind ermöglichen wird und uns den Stress der langwierigen Gerichtsprozesse erspart.

Manchmal können sich aber vor einem Gerichtsprozess nicht schützen. Sie können es aber verzögern, indem Sie etwa den Wohnsitz nach der Trennung ändern, dies der Gegenpartei mitteilen, ohne jedoch den neuen Wohnsitz anzugeben. Dies wird die Zustellung der Klage verzögern, ist aber nicht immer praktikabel. Wenn dies letztendlich erfolgen wird, dann können Sie mit einer anderen Klage antworten und zwar auf die Regelung des Umgangsrechts mit dem Kind. Eine solche Klage ist in vielen Fällen eigentlich unvermeidbar, und zwar wenn Ihnen ein hinreichender Kontakt zum Kind nicht gewährt wird. Die beiden Fälle werden sehr häufig durch dieselbe Abteilung des einen Gerichts bearbeitet und oft kann man die Gerichtstermine so festlegen, dass Sie an einen Tag oder aufeinanderfolge Tage fallen würden, was ihre Wahrnehmung wesentlich erleichtert.

Was den Prozess an sich angeht, hier ist muss man extrem aufpassen. Der unten Unterschriebene hat schon zahlreiche Tricks der polnischen Elternteile gesehen, welche etwa behaupten, sie geben für das Kind 80% ihrer monatlichen netto Verdienste aus. Sehr oft wird krass gelogen, was mühsam entlarvt werden muss. Dies ist extrem wichtig, denn in Polen gibt es keine klare Regelung wie die Düsseldorfer Tabelle in Deutschland, sondern die Höhe der Unterhaltszahlungen wird weitgehend durch Richterrecht bestimmt. Dabei sind die Bedürfnisse des Kindes sowie die finanziellen Möglichkeiten der beiden Elternteile zu berücksichtigen [1]. Dies bedeutet im Klartext einen Streit um die Details, erschöpfend, lächerlich, und erbittert.

Es gibt aber Hoffnung. Der unten Unterschriebe hat es schon erkämpft, dass solche irrsinnigen Forderungen um 2/3 oder noch mehr gekürzt werden und dass gleichzeitig der gute und weitegehende Kontakt zum Kind dem Deutschen Elternteil gewährt wird. Sie sollten also nicht den Mut verlieren!

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