
Anteile an polnischen Solar-/Windkraftanlagen – einige rechtliche Aspekte der Investitionen
Wie die Statistiken von Eurostat es zeigen, deckt die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen in Deutschland rund 50% des Gesamtbedarfs[1]. Somit gehört die Bundesrepublik zu den Spitzenreiter der Energiewende in Europa, die nicht nur wegen Klimawandel, aber auch wegen Ukraine Krieg und einhergehender Inflationskriese immer stärker Impulse erhielt[2].
Nicht überall in der europäischen Union hat man solche Fortschritte erreicht. In Deutschland östlichstem Nachbarland – Polen – ist nur ca. 20 % Energie grün. Dies führt derzeit zu massiven Investitionen in Wind und Solaranlagen, die sowohl durch große internationale Konzerne, wie als auch durch kleine Bürgerinitiativen und Privatpersonen auf den Weg gebracht werden[3]. Es werden oft neue Projekte inseriert, wo man – ähnlich wie in auch in Deutschland – sich finanziell beteiligen kann und dadurch Gewinn über mehrere Jahre hinaus für sich absichern könne. Dies lockt die Investoren an, denen auch höhere Erträge als bei vergleichbaren Projekten in Westeuropa versprochen werden. Das ganze Konzept ist auch für viele sehr ansprechend, denn es soll sichere Auszahlungen aus moralisch lobenswerten, umweltfreundlichen Investitionen, welche man auch insbesondere für die Rentenzeit in Anspruch nehmen kann, garantieren. Die geographische Nähe und Angebote auf Deutsch schaffen hier zusätzliches Vertrauen.
Nicht immer sind aber solche Angebote redlich, sicher oder preiswert.
Was soll man dabei aber beachten, um einen kostbaren Fehler nicht zu begehen?
In erster Linie heißt es, sich durch den Marketing nicht verführen zu lassen. Die allermeisten Beteiligungen sind als die zu erwerbenden Anteile an einer polnischen GmbH, also „sp. z o.o.“ angeboten. Dabei gibt es einen klaren und wenig verdachtserregenden Kaufvertrag, wo der Anteilpreis festgelegt wird. Viel wichtiger ist jedoch – und dies wird kaum sorgfältig geprüft – welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag beinhaltet. Dort sind aber oft solche Einschränkungen zu finden, wie z.B. Verkauf der Anteile nur mit Zustimmung des Verstandes, welcher zwingend durch den Projektleiter genannt wird. In solcher Konstellation ist man nie sicher, dass eine Anteilsübertragung unproblematisch erfolgen wird – was gerade bei einer auf Verdienst ausgerichtet Investition eine der wichtigsten Punkte sein sollte.
Ferner, aus Erfahrung unserer Kanzlei lassen sich die redlichen Anbieter von fragwürdigen einfach damit trennen, dass die Namen der früheren Projekte nicht genannt werden. Als wir im Auftrag von einen Mandanten einen Anbieter nach Einzelheiten der mutmaßlich „50 erfolgreich abgeschlossenen, hoch rentablen Projekten“, insbesondere nach den Namen der Gesellschaften um deren Finanzberichte um somit Angaben zu den ausgeschütteten Gewinnen überprüfen zu können, plötzlich brach jeglicher Kontakt ab.
Letztendlich, müssen Sie auch steuerlichen Aspekte berücksichtigen. Laut Art. 7 Abs. 1 des DBA Deutschland Polen sind grundsätzlich Gewinne eines Unternehmens in dem Staat beteuert, in welchem die erwirtschaftet wurden; etwas anderes gilt jedoch bei Dividenden, die, falls sie „an eine im anderen Staat ansässige Person“ gezahlt werden, „im anderen Staat besteuert werden“ können.
Um eine unbedachte und rasche Entscheidung zu vermeiden, die statt mehr Gewinn als in Ihrem Heimatland bringen eher nur zu Kopfschmerzen führen, empfiehlt sich bei einem solchen Vorhaben sich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei gehört zu diesen, die Ihnen bei den rechtlichen Aspekten solcher Wagnisse helfen kann. Denn es ist keine schlechte Idee in grüne Energie im europäischen Ausland zu investieren, wichtig ist dabei aber Fehler zu vermeiden.
[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/energiewende-beschleunigen-2040310
[2] Vgl. z. B. Bericht https://de.euronews.com/my-europe/2023/03/01/eu-auf-bestem-weg-2030-ziel-fur-erneuerbare-energien-zu-ubertreffen
[3] Z.B. die großen Investitonen in Windkraftanlagen Bałtyk II oraz Bałtyk III, siehe: https://www.baltyk2.pl/.
